Verkehr-Schwerpunkt aus dem Kommunalwahlproramm 2016

Verkehrsberuhigung an Ortsdurchfahrten – Verkehr verringern

  • Anwendung der neuen StVO-Möglichkeit zur Temporeduzierung auf Hauptverkehrsstraßen,
  • Langfristige Umgestaltung der Hauptstraßen mit breiteren Gehwegen, neue Radwege, Neuordnung des Parkens und mehr Grün,
  • Einführung eines (ehrenamtlichen) Ortsbus-Systems,
  • Spar-Wettbewerb für Heuchelheimer Autofahrer/Innen

Heuchelheim ist weiterhin geprägt durch seine stark frequentierten Ortsdurchfahrten. Es sind Konzepte zu erstellen, die auf eine Verringerung des Individualverkehrs hinzielen. Die Möglichkeiten der dank grüner Initiative auf Landes- und Bundesebene geänderten Straßenverkehrsordnung, auch auf Hauptverkehrsstraßen das Tempo zu reduzieren, sind nach Möglichkeit anzuwenden. Hierzu wird weiter unten der von uns initiierte Gemeinschafts-Antrag mit der SPD aus der laufenden Legislaturperiode aufgeführt.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Lahnparkstraße ist dringend erforderlich, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu verringern.

Unsere Vision ist eine Umgestaltung wesentlicher Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen mit breiteren, unbeparkten Gehwegen, Radwegen und mehr Straßengrün. Die Interessen der Radfahrer sind bei allen Verkehrsplanungen zu berücksichtigen, die weitere Einrichtung innerörtlicher Radwege ist voran zu bringen.

Zur Verbesserung des Nahverkehrsangebotes möchten wir ein ehrenamtliches Ortsbus-System, am besten im Verbund mit den Westkreisgemeinden, auf den Weg bringen, damit die Wohnquartiere besser mit den Einkaufsmöglichkeiten und sonstigen Einrichtungen verbunden werden.

Da der Autoverkehr in unserer kleinen Gemeinde überwiegend selbst erzeugt wird und alternative Verkehrsangebote bestehen, setzen wir uns für einen Spar-Wettbewerb (Selbstverpflichtungen der Heuchelheimer Autiofaher/ Innen zur deutlichen Reduzierung ihrer Jahreskilometer werden belohnt) ein.

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Im Folgenden werden der Gemeinschaftsantrag mit der SPD zur Anwendung der neuen Regelungsmöglichkeit der StVO zur Verkehrsberuhigung sowie weitere Anträge und Anfragen zum Verkehrs-Thema aufgeführt.

Bündnis 90/Die Grünen in der Gemeindevertretung Heuchelheim + SPD Heuchelheim

Stephan Henrich

Fraktionsvorsitzender 24.04.2015

An den

Vorsitzenden der Gemeindevertretung Heuchelheim

Peter Neidel

Betr.:

Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen stärken

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Ankündigung des „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020“ des Bundes, dass die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt werden soll, schnellstmöglich umgesetzt wird. Dafür ist § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend zu ändern, dass die Kommunen selbst entscheiden dürfen, wo in ihrem Gemeinde- und Hoheitsgebiet sie welche Geschwindigkeit für richtig und angemessen halten.
  2. Deswegen wird der Gemeindevorstand beauftragt, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass den Kommunen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mehr Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch eine neue Bundesgesetzgebung ermöglicht wird.

Begründung:

Die Belange der Kommunen stoßen immer wieder auf Probleme, wenn sie eine Tempo-30-Zone oder eine streckenbezogene Temporeduzierung ausweisen wollen. Einzelfallbegründungen und etliche Einschränkungen erschweren eine sinnvolle Planung.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist die Ausweisung einer Tempo 30-Zone grundsätzlich ausgeschlossen, sobald eine Vorfahrtsstraße, Ampeln oder Radwege vorhanden sind. Eine streckenbezogene Temporeduzierung an einzelnen Straßenabschnitten ist nur möglich, wenn eine besondere Gefährdung für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmer*innen festgestellt wird oder wenn die Lärmbeeinträchtigung verkehrsbedingt über dem ortsüblichen Niveau liegt.

Diese Voraussetzungen schaffen immer wieder Rechtsunsicherheit und schränken die Kommunen unnötig in ihrem Entscheidungsspielraum ein, denn vor Ort kann am besten darüber entschieden werden, in welchen Gebieten oder an welchen Strecken Tempo-30 Sinn ergibt.

Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Kabinettbeschluss zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vom 03.12.2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll (Kapitel 4.6.2., Seite 40). Dementsprechend sollten die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und von streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen vereinfacht werden. Eine Umsetzung dieses Beschlusses ist jedoch bislang noch nicht erfolgt. http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere.pdf

Für Heuchelheim würde eine derartige Neuregelung bedeuten, dass die seit längerer Zeit angestrebte Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten insbesondere in der

  • unteren Rodheimer Straße,
  • verlängerten Marktstraße und
  • Krofdorfer Straße

sowie an anderen Stellen im Gemeindegebiet endlich umgesetzt werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

S t e p h a n H e n r i c h + Benjamin Unverricht (SPD)

(Fraktionsvorsitzender)

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Geänderter Antrag zur Drucksache 197: (Koalitionsantrag, 9/2015)

Der Gemeindevorstand möge prüfen, welche Möglichkeiten für die Gemeinde Heuchelheim bestehen, sich an einer bestehenden Car-Sharing-Organisation zu beteiligen oder ein eigenes Car-Sharing-Modell zu initiieren. Folgende Varianten sollen geprüft werden:

  1. Die Gemeinde Heuchelheim beteiligt sich an einer bestehenden Car-Sharing-Organisation. Dadurch kann die Gemeinde (teilweise) auf den Erwerb und die Unterhaltung eigener Fahrzeuge verzichten und diese nach Bedarf über die Car-Sharing-Organisation nutzen. Damit wird gleichzeitig erreicht, dass Fahrzeuge der Car-Sharing-Organisation ihren regelmäßigen Standort in Heuchelheim haben und insbesondere außerhalb der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
  2. Die Gemeinde organisiert ein eigenes Car-Sharing-System in der Form, dass sie ihre Fahrzeuge außerhalb der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Bürgern zur Verfügung stellt. Dazu wird eine entsprechende Infrastruktur geschaffen (Buchungssystem, Zugang zu den Fahrzeugen). Dabei wird auch geprüft, ob die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs sinnvoll ist.
  3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Kosten beider Varianten zu ermitteln.

Begründung:

Immer mehr Menschen sind bereit, auf ein eigenes Kfz zu verzichten. Mittlerweile haben sich bundesweit Car-Sharing-Organisationen etabliert, die Fahrzeuge zur Nutzung durch Dritte bereitzustellen. In Heuchelheim ist zur Zeit kein Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation stationiert. Daher soll geprüft werden, ob durch eine der beiden genannten Varianten erreicht werden kann, dass Fahrzeuge für Heuchelheimer Bürgerinnen und Bürger wohnartnah zur Verfügung stehen. Für die Gemeinde kann sich dabei ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben, wenn auf die Unterhaltung eigener Fahrzeuge verzichtet wird.

Es bestehen bundesweit Modellprojekte, in denen sich Gemeinden an einer Car-Sharing-Organisation beteiligen; auf diese kann zurückgegriffen werden.

Bei einer Kostenermittlung wird sich zeigen, ob es für die Gemeinde zu Einsparungen oder Mehrkosten kommt.

Gerhard Schulze-Velmede

(stv. Fraktionsvorsitzender)

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Anfrage zur Aufstellung des Nahverkehrsplanes für Landkreis+Stadt Gießen (17.11.2013)

mit der Bitte um Beantwortung dieser Anfrage in der kommenden Bauausschuss-Sitzung am 28.11.2013.

1. Wie ist der Sachstand beim im Auftrag von Landkreis und Stadt Gießen aufzustellenden Nahverkehrsplan betreffend der Planungsvorgaben für die Buslinie 24 bzw. der anderen Heuchelheim betreffenden Buslinien?

a) Stimmt es, dass im so genannten Anforderungsprofil Heuchelheim einer Gemeindekategorie zugeordnet wird, die eine künftige Aus- dünnung des Fahrplanangebotes (1 Stunden-Grundtakt statt heute ½ Stundentakt)) befürchten lässt?

b) Wenn ja, was gedenkt der Gemeindevorstand dagegen zu tun?

2. Wie ist/wird die Gemeinde Heuchelheim generell bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes eingebunden?

a) Hat die Gemeinde Heuchelheim eine Stellungnahme zur Aufstel- lung bzw. Erstellung des Anforderungsprofiles abgegeben?

ba) Wenn ja, erhält die Gemeindevertretung davon Kenntnis?

bb) Wenn nein, warum nicht?

Begründung:

Der öffentliche Nahverkehr gehört zur Daseinsvorsorge und sollte auch von der Gemeinde Heuchelheim gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen, S t e p h a n H e n r i c h (Fraktionsvorsitzender)